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   OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03   

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https://dejure.org/2003,7960
OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03 (https://dejure.org/2003,7960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2003 - 16 UF 32/03 (https://dejure.org/2003,7960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2003 - 16 UF 32/03 (https://dejure.org/2003,7960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg gegen die gerichtliche Regelung des Versorgungsausgleichs; Zusammentreffen von Rentenansprüchen von Beamten und Angestellten; Beachtlichkeit von sicher zu erwartenden Kürzungen des ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 1; ; BeamtVG § 14; ; BeamtVG § 69 e; ; VersÄndG Art. 1 Nr. 48; ; SGB VI § 255 e

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anwartschaft des Beamten auf die Beamtenversorgung im Bezug auf den Halbteilungsgrundsatz bei Ende der Ehezeit vor dem Inkrafttreten der 8. Besoldungsanpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 30.04.2002 - 10 UF 268/00

    Berechnung einer Anwartschaft auf Beamtenversorgung; Rentenanwartschaft der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03
    Betrachtet man allein die Versorgungslage des beteiligten Beamten, der nach bereits geltendem Recht dauerhaft nur mit einer Versorgung auf dem neuen, niedrigeren Niveau rechnen kann, liegt die Anwendung neuen Rechts jedenfalls in den Fällen nahe, in denen am Ende der Ehezeit der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823 m. zust. Anm. Deisenhofer; Bergner a.a.O.).
  • Drs-Bund, 09.10.2001 - BT-Drs 14/7064
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03
    Dies führe (sinngemäß) zu einer Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes wie auch der erklärten Absicht des Gesetzgebers des VersÄndG, der erreichen wollte, dass die "Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich und systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen werden sollen" (BT-Drs. 14/7064, S. 1, 30).
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